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Bürgerentlastungsgesetz

Mehr Netto durch das Bürgerentlastungsgesetz

Ihre Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung können zukünftig fast vollständig steuerlich abgesetzt werden, wodurch sich für Sie, je nach steuerlicher Veranlagung, ab 2010 ein erhöhtes Nettogehalt ergibt.







Ein Beispiel (gesetzlich krankenversichert, Kirchensteuerzahler):

Monatliches Bruttoeinkommen 3.500 Euro
Steuerklasse I, kein Kind
Jährliche Steuerersparnis 1.040 Euro

 

Das Beste: Die höheren Abzugsbeträge werden schon ab Januar 2010 berücksichtigt und machen sich jeden Monat direkt auf Ihrer Gehaltsabrechnung bemerkbar.

Unser Tipp: Investieren Sie Ihre Ersparnis aus dem Bürgerentlastungsgesetz direkt in Ihre Zukunft. Ohne dass eine Mehrbelastung für Sie spürbar wird, können Sie mit diesem Geldgeschenk vom Staat Schritt für Schritt Ihre private Altersvorsorge aufbauen.

Je eher Sie einsteigen, desto höher ist Ihr Ertrag. Zusätzlich belohnt Sie der Staat je nach Vorsorgelösung mit weiteren Steuervorteilen und staatlichen Förderungen.

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